: Lohnauskunft im Briefsektor strittig
BONN dpa ■ In der Diskussion über Niedriglöhne im Briefsektor zeichnet sich eine Auseinandersetzung wegen Informationen zu den Arbeitsbedingungen bei den neuen Dienstleistern ab. Die Bundesnetzagentur (BNA) sieht die Post-Konkurrenten in der Pflicht, viele Fragen der BNA zu beantworten, darunter etwa nach der Entlohnung. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln dürfen die Firmen der BNA vorerst sämtliche Angaben zu den Arbeitsbedingungen verweigern. Die PIN-Group hält die Auskunftsanordnung der BNA für rechtswidrig und zählte zu den 46 Klägern. Noch diese Woche will die BNA nun geänderte Fragebögen verschicken.