: „Liebe taz...“ Zensurinstanz bei Diskriminierung? –betr.: „Frau des Jahres“, taz-Bremen vom 30.1.1999
Die taz als Zensurinstanz!? Warum fordern Sie nicht gleich in Ihrer Überschrift Berufs- und Auftrittsverbot für die Leiterin der Arbeitsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt (ADE)? Sie hat lediglich gewissenhaft und qualifiziert ihre Dienstaufgaben wahrgenommen und sich dabei an vorgegebene Regeln gehalten.
Durch die Arbeit der ADE und ihre Mitarbeiterinnen ist niemand ein Schaden entstanden. Durch die hetzerisch aufgemachte und sachlich falsche Berichterstattung der taz wird die ADE, die sich aufgrund der geforderten Vertraulichkeit dagegen nicht wehren kann, nachhaltig geschädigt. Die Arbeit der ADE zielt auf Deeskalation und nicht Skandalierung. Oberstes Gebot ist der Schutz aller Beteiligten. Die zentrale Kommission für Frauenfragen der Universität hat sich für die Einrichtung der ADE eingesetzt. Das Beschäftigungsschutzgesetz sieht dies vor. Die Praxis zeigt, daß der gesamte öffentliche Dienst des Landes Bremen solch eine Einrichtung bitter nötig hat.
Von einer Zeitung, bei der Frauenpolitik immer einen entscheidenden Stellenwert eingenommen hat, wäre eine differenzierte Berichterstattung zu erwarten gewesen, die sich der Problematik auf Seiten aller Beteiligten angenommen hätte, so wie die taz es in dem Interview mit der Leiterin der ADE am 5.12.1998 versucht hat.
Zentrale Kommission für Frauenfragen der Universität
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