: „Liebe taz...“ Mehr Demokratie –betr.: Der Senat entmündigt seine Bürger, taz-Bremen vom 8.9.1998
Die Ablehnung des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Bremen“ durch den Senat muß jeden mündigen Bürger enttäuschen. Sie widerspricht der Bremer Landesverfassung, die in Artikel 66 ausdrücklich vorsieht, daß das Volk durch Wahlen und durch Volksentscheide an der Politik mitwirkt. Die jetzige Ablehnung entspricht leider der üblichen Praxis. Bisher hat der Senat alle Volksbegehren an den Staatsgerichtshof überwiesen.
Es kommt jetzt im Vorfeld des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof darauf an, die Diskussion über direkte Demokratie wachzuhalten, damit wir Bürger an der Entscheidung unserer eigenen Angelegenheiten stärker beteiligt und zu aktivem politischem Handeln mobilisiert werden. Gesellschaftlichen Druck auf die politisch Verantwortlichen sollten wir nicht nur an Wahltagen und in außerparlamentarischen Bewegungen und Demonstrationen entfalten können, sondern auch in Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Diese dürfen allerdings den Wesensgehalt von Grundrechten, Rechts- und Sozialstaatlichkeit nicht tangieren.
Ekkehard Lentz, Bremen
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