: „Liebe taz...“ Da kann frau aus der Haut fahren –betr.: „Aussage des Angeklagten reicht aus“, taz-Bremen vom 15.8.1998
Da kann frau aus der Haut fahren! Es darf doch wohl nicht wahr sein, daß jemand fast ungeschoren davonkommt, obwohl ihm in 110 Fällen sexueller Mißbrauch vorgeworfen wird.
Die Herren in den schwarzen Roben verteidigen das Patriarchat, indem sie den Angeklagten in Schutz nehmen nach dem Motto „Die Frau ist die Schuldige, denn sie verführt den Mann“. So werden die Opfer als Täterinnen diffamiert. Zwei Jahre Bewährung, in dieser Zeit kann der Angeklagte weiter sein Unwesen treiben!
Es beweist, daß die Würde der Frau antastbar ist. Artikel 4 Grundgesetz sagt, daß niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden dürfe. Das gilt wohl nur für Männer, die Vergewaltigungen nach Herzenslust vornehmen dürfen, solange sie die Herren der Welt sind.
Bettina Fenzel.
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