Lex Airbus II : Senat will neues Luftverkehrsgesetz
Um die Airbus-Werkserweiterung in Finkenwerder über die Bühne zu kriegen, will der Senat jetzt das Luftverkehrsgesetz ändern. Gestern beschloss er eine entsprechende Bundesratsinitiative, die Enteignungen für Sonderlandeplätze wie den Airbus-Werksflughafen ermöglichen soll.
Nach Lesart der Wirtschaftsbehörde kollidiert eine Befugnis der Länder, Grundstücke für Sonderlandeplätze zu enteignen, zurzeit noch mit einer Vorschrift im Luftverkehrsgesetz, die lediglich Enteignungen für Zwecke der zivilen Luftfahrt, also des öffentlichen Flugverkehrs, zulässt. Im Falle von Airbus sind Enteignungen möglicherweise für eine zusätzliche Verlängerung der Werkspiste nötig.
An der Frage der Gemeinnützigkeit der Werkserweiterung war der Senat im Herbst vergangenen Jahres vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, vor dem mehrere Anwohner geklagt hatten. Es hatte auch nichts genützt, dass die Bürgerschaft die Werkserweiterung zuvor in einem Gesetz zur Stärkung des Luftfahrtstandortes für gemeinnützig erklärt hatte. Denn es ist strittig, ob die Bürgerschaft in Sachen Luftverkehr überhaupt Gesetze erlassen darf. Ein vom BUND beauftragter Gutachter wies darauf hin, dass der Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr habe. knö