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Lesbische Mitarbeiterin in ElternzeitKirche darf Erzieherin nicht kündigen

Die Moralvorstellungen einer lesbischen Erzieherin verstoßen gegen die der Katholischen Kirche. Rauswerfen darf sie die Frau während ihrer Elternzeit jedoch nicht, entschied jetzt ein Gericht.

„Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen.“ Isa K. vor Gericht. Bild: dpa

AUGSBURG dpa | Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergarten-Leiterin nicht während der Elternzeit kündigen. Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich – ihre Homosexualität verstößt gegen die Moralvorstellungen der Kirche.

Das Gericht erklärte am Dienstag, die Kirche habe sehr wohl das Recht, jemanden zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße. Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln. „So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar“, sagte Richter Ivo Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes habe sie das ändern wollen, sagte die Erzieherin. Sie informierte ihren kirchlichen Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen.“

Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen – trotz Elternzeit. Weil für Mütter in dieser Zeit aber besondere Schutzbestimmungen gelten, musste das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen. Doch die Behörde weigerte sich. Die Pfarrkirchenstiftung zog deshalb gegen den Freistaat Bayern vor Gericht.

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19 Kommentare

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  • T
    Towanda

    @ Na Und: Wenn man einen sozialen Beruf erlernt hat, ist es nicht so einfach, einen Job bei einem nicht-kirchlichen Träger zu finden. So viel zur Wahlmöglichkeit.

  • NU
    Na und?

    Was soll die ganze Aufregung? Wer als Burschenschaftler bei der taz arbeiten würde, der täte sich auch schwer den Job zu behalten. Warum müssen Schwule und Lesben bei der Kirche arbeiten? Das einzig Verlogene an der Sache ist, daß es dort vor Schwulen nur so wimmelt. Morgens auf der Kanzel abends in der Schwulensauna. Diese Doppelmoral kotzt mich an, nicht wenn man wegen seiner Religion eben Homosexualität für Sünde hält. Die Schwulenverbände organisieren ihre Meinung immer mehr zur Zwangsmeinung durch Gesetz. Das ist falsch. Jeder soll leben dürfen wie er will. Wer gegen Schwule predigt soll dem CSD fernbleiben, wer gerne Typen in den Hintern vögelt eben der Kirche. Es gibt ja echt genug Alternativen.

  • T
    Towanda

    Wenn ich daran denke, wieviel homosexuelle Frauen und Männer in den Sozialeinrichtungen der Kirche arbeiten. Wenn die alle kündigen würden, wäre es aber Essig. Und die Kirche würde schön blöd aus der Wäsche schauen.

  • AH
    Andreas Harder-Matern

    Diese menschenverachtende Homophobie ist eine Schande für die katholische Kirche.

  • B
    Bockwurst

    Mich treibt es als nicht Christ immer wieder in die Weißglut mit welcher Arroganz christlichen Träger in Deutschland ihre Personalpolitik betreiben. Ich könnte das Kirchenrecht und deren Eigenständigkeit ja verstehen, wenn sich Kirchliche Träger zu 100% selber finanzieren, aber in Wahrheit sind diese Institutionen nur eine Verlängerung der Öffentlichen Arbeitgeber, da sie von Landesverbänden und Kommunen bis zu 90% rückfinanziert werden. Eigentlich ist dieses eine Scheinselbständigkeit. Ich denke hier ist der Gesetzgeber gefragt eine Gleichberechtigung aller Arbeitnehmer (egal welchen Glaubens oder legitimen Sexuellen Ausrichtung) zu gewährleisten. Wer die Kohle gibt bestimmt halt auch die Spielregeln, nur schade dass hierfür den Politikern der Mut fehlt.

  • S
    Schwachfug

    @knut löppelmann: ich muss die geistig behinderte "kultur" der kirche nicht verstehen, um zu beurteilen, dass sie gegen geltendes Recht und auch Menschenrechte verstößt.

     

    BTW: auch dein gott hat sich da unterzuordnen; Schließlich sagt mein "gott" etwas ganz anderes ... und schließlich ist mein gott der einzig Wahre und deiner nur ein Hochstapler? :P

  • WB
    Wolfgang Banse

    Die Kirchen sind die härtesten Arbeitgebern unter den Arbeitgebern

    Es ist nicht alles gut in Afghanistan,somdern es ist auch nicht alles gut was die Kirchen,hier die katholische Kirche als Arbeitgebert anbetrifft.Die gottesdienstliche Welt ist die eine Seite,die Alltagswelt eine andere.Dies beweist sich immer wueder was die Kirchen,dioe Kirche als ihre Funktion als Arbeitgeber betrifft.Das sogenannte Fußvolk,was Sekretärinnen,Kirchenmusiker,Erzieher als kirchlicher

    Arbeitnehmer anbetrifft,wird hart angefasst,abgemahnt,gekündigt.Der Klerus dagegen hat einen größeren Spielraum,bevor das Landeskirchenamt,die Kirchenvorstände,das bischöfliche Ordinariat tätig werden.

    Den Kirchen kann man kein positives Zeugnis ausstellen,auch im Hinblick was Ausbildungs-und Arbeitsplätze für gehandicapte Arbeitnehmer betrifft.

    Wer ohne Schuld ist,der werfe den erstgen Stein,so steht es in der Bibel.Die Kardinalsfrage erhebt sich,sind die Koscher und ohne Schuld in der Kirche,die sich auf JESUS CHRISTUS beziehen und im Alltag anders handeln,was sie in den Heiligen Messen und Gottesdiensten vor der versammelten gottesdienstlichen Gemeinde und vor Gott bekennen.

    Eine Schwangere Mitarbeiterin zu kündigen,entbehrt jeder christlichen Grundlage,zumal doch die Kirchen sich als Anwalt für das Leben verstehen.

  • D
    Doro

    @ knut löppelmann:

     

    Wäre echt klasse, wenn die Kirche auch die Opfer von sexuellem Missbrauch durch Priester "mit dem Herzen" hören würde...

  • B
    bernd

    Es ist mehr als an der Zeit, die Kirchen mit den gleichen Rechten und Pflichten auszustatten wie jeden anderen "Arbeitgeber" - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wenn sich das keine der alten Parteien traut, werden es halt die Piraten mal machen.

  • E
    ERZIEHERIN

    Was die meisten nicht wissen, ist die Tatsache, dass homosexuelle Mitarbeiter der katholischen Kirche von dieser aktiv dazu aufgefordert werden, hinsichtlich ihrer Lebensweise Stillschweigen zu bewahren, dann dürfen sie auch weiter dort arbeiten.

    Das heißt konkret, es darf im Auftrag der Kirche gelogen werden, wenn es dieser dient...

    Problematisch wird es erst oft dann, wenn sich der oder die betroffene Mitarbeiterin öffentlich outet, oder gar verpartnert.

    Die Doppelmoral der katholischen Kirche ist nicht zu ertragen und dennoch sind viele Homosexuelle dem System ausgeliefert, da im sozialen Bereich eine Anstellung außerhalb in vielen Regionen kaum zu finden ist.

    Ja, ich würde lieber gestern als morgen aus dieser Kirche austreten, allerdings habe ich dann kaum Berufsperspektiven in meiner Stadt.

    Ich bin so, wie ich bin und das ist gut so!

    Niemand hat das Recht, mich deswegen zu diskriminieren, das sagt unser Gesetz...

    Leider ordnet es sich dem Kirchenrecht unter...

  • EG
    extrem gottlos und voll stolz drauf

    Um weitere Fälle zu vermeiden sollte mit den Katholen verfahren werden wie mit den sogenannten Rockern :

     

    Die "Chapter" eins nach dem anderen verbieten, Vermögen und Kutten beschlagnahmen und im Extremfall zu Knast verurteilen.

    Die caritativen Aktionen können auch unter weltlicher Organisation weiterlaufen.

  • C
    Cathrin

    @löppelmann:

    "...die kindergärtnerin hat doch gewußt, unter welchen bedingungen sie arbeiten wird und versucht nun ihre kontradiktorischen regeln durchzusetzen: so ein verhalten nenne ich nicht an der wahrheit orientiert."

     

    soso das sind alles hetzer und die gute Kirche kann ja gar nicht dafür. Fast alle Kindergärten. Krnakenhaäuser und sozialen Einrichtungen der kirche werden vom Steuerzahler bezahlt. Wenn sich die Kirche gegen die Gesetze stellen möchte dann soll sie auch dafür bezahlen und ihre mitgliedsbeiträge selber einziehen. Dann hat sich das schnell erledigt und die wahren Gläubigen können ihrer Meditation nachgehen. Weil dann die Gebühren für derartige Kindergärten sehr viel höher werden - die müßten ja dan den Lebensstandard der Kirchenfürsten mittragen.

    Der Staat sollte sich endlich auf eine komplette Trennung von Kirche und Staat verständigen. Dann gilt auch der Satz mit den Regeln vielleicht.

  • KL
    knut löppelmann

    diese hetzer gegen die kath. kirche haben nicht im mindesten die tranzendente und theologische struktur derselben verstanden.

    die kirche wird durch gottes vorgaben geleitet und nicht durch die tazspdgrüneusw. oder die meiner nachbarn.

    seit 2000 jahren hört die kirche mit dem herzen und mit der vernunft, wie diese gottesgesetze in menschlicher sprache zu formulieren sind. und diese reflektion wird hier mit den den üblichen simplen absonderungen abgefertigt.

    die kindergärtnerin hat doch gewußt, unter welchen bedingungen sie arbeiten wird und versucht nun ihre kontradiktorischen regeln durchzusetzen: so ein verhalten nenne ich nicht an der wahrheit orientiert.

  • D
    Doro

    Nach Ansicht des Bistums Augsburg hat die Erzieherin mit ihrem Verhalten (gemeint ist die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft) „schwerwiegend“ (!) „gegen ihre Loyalitätspflichten verstoßen“. Mitarbeiter, so heißt es, müssten „die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre“ (!) anerkennen und beachten. Daher glaubt (!!) man bei Kirchens, dieser „schwer verfehlenden“ Frau umgehend ihre Existenzgrundlage entziehen und sie öffentlich stigmatisieren zu dürfen.

     

    Es sollte davon ausgegangen werden können, dass diese „Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre“ von JEDEM Mitarbeiter anerkannt und beachtet werden müssen, und dass sie bei JEDEM Mitarbeiter dann zu denselben Folgen, nämlich UMGEHENDE ENTLASSUNG führen. Erst Recht, wenn diese Mitarbeiter nicht nur – wie obige Erzieherin – lediglich gegen „katholisches Recht“, sondern darüber hinaus noch gegen deutsches Strafrecht verstoßen. Und zwar wiederholt und systematisch.

     

    Fakt ist aber, dass Kirchenmitarbeiter, die vielfach und systematisch wehrlose Kinder sexuell missbraucht und ihnen dabei erhebliche lebenslängliche Schädigungen beigefügt haben, von eben dieser Kirche nicht sofort und umgehend entlassen werden. Im Gegenteil, ihre offensichtlichen Verstöße gegen die „Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre“ UND DAS DEUTSCHE STRAFRECHT (!) führen lediglich dazu, dass sie beichten müssen – schon ist ihnen alles vergeben.

     

    In Buch VI des kanonischen Rechts heißt es dazu: „die heilbringende Natur des Kirchenrechts unterstreicht das nachdrückliche Beharren des Kodex auf Strafen als ausschließlich letzter Möglichkeit des Umgangs mit problematischem Verhalten, wenn alle anderen rechtlich-seelsorgerischen Methoden versagt haben“. Can. 1352(2) verlangt sogar die Aussetzung oder vollständige Aufhebung einer Strafe, wenn sie der Täter „nicht ohne Gefahr eines schweren Ärgernisses oder einer Rufschädigung beachten kann“.

     

    Also: Für manche Mitarbeiter (überwiegend männlich), die durch schwere Straftaten an Kindern gegen das Strafrecht und „die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre“ verstoßen, gilt Strafen als das allerallerallerletzte Mittel und auch dann nur, wenn dies für ihn keine Gefahr eines „schweren Ärgernisses oder einer Rufschädigung“ bedeutet. Sie werden deshalb nicht öffentlich gemacht (beispielsweise den deutschen Strafbehörden) und sie müssen schon gar nicht mit Entlassung rechnen.

     

    Für andere Mitarbeiter (hauptsächlich weiblich, aber nicht nur) hingegen, die weder gegen deutsches noch internationales Recht verstoßen, wenn sie eine/n homosexuelle/n, geschiedene/n oder andersgläubige/n Partner/in wählen, noch dieses in irgendeiner Weise zu schweren Schädigungen dieser Partner/in führt, folgt zwingend sofortige Entlassung inklusive öffentlichem Outing wegen „schwerwiegendem“ (!!) Verstoß „gegen ihre Loyalitätspflichten“. Bei ihnen jedenfalls werden keine vorherigen „anderen rechtlich-seelsorgerischen Methoden“ in Erwägung gezogen.

     

    Wer jetzt noch glaubt, es hier auch nur ansatzweise mit „Recht“ zu tun zu haben, dem ist nicht zu helfen!

  • BL
    Bürger Lars

    Immerhin unterschreibt jedeR MitarbeiterIn der kath. Kirche die selbe Vereinbarung und weiß´daher um die Problematik. Das hat nichts damti zu tun, dass sich Kirche dadurch abschafft.

     

    Die Mitarbeiterin hätte ja auch von sich aus kündigen können. Kündigung ist zwar eine einseitige Willenserklärung aber jeder der beiden Vertragspartner kann diese aussprechen.

     

    So einfach.

     

    Warum sollte sich denn eine Kirche nicht an Regeln halten. Jogis Jungs spielen Ja auch Fußball und nicht Handball in Polen und der Ukraine. (Guter Vergleich, gelle?)

  • T
    Th.

    Solange die kath. Kirche sich in Fragen wie Zölibat, unlebbare Sexualmoral oder das weibliche Priesteramt nicht bewegt, bringen die ganzen hohlen Reden, von wegen auf der Höhe der Zeit seien oder Entweltlichung rein gar nichts.

  • H
    hessebub

    Wenn der betreffende katholische Kindergarten wie die meisten anderen auch überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert wird, sollte der Kirche unmittelbar die Trägerschaft entzogen werden. Im Übrigen hat sich dieser mittelalterliche Repressions- und Intriganten stadel in der Tat überlebt.

  • G
    gundi

    Die diffuse Fassung des AGG § 9 Abs. 2 ist ein politisches Geschenk an die körperschaftlich verfassten Weltanschauungsgemeinschaften, welches dem säkularen Scheinanspruch des Staates spottet. Dagegen ist Art 137 Abs 3 der Weimarer Verfassung, der gemäß Art. 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist:

    „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. ...“ eindeutiger und spricht von einem einheitlichen, für alle geltenden Recht. Selbst bei einem Zugeständnis wegen spezifischer Verkündigungstätigkeit ist eine eindeutige Abgrenzung der Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz möglich und notwendig.

    Interessant bleibt in diesem Fall, dass sich das Urteil auf den Elternschutz stützt, der erweiterte Kommentar jedoch die AGG-Thematik aufgreift - üblicherweise verhaften Juristen bei Möglichkeit gerne der einfachen Variante (hier Elternschutz) und ersparen sich die Verantwortung der komplexen Abwägung - dauert es den Richter, nicht anders entscheiden zu dürfen?

  • J
    JürgenG

    Die katholische Kirche schafft sich gerade selbst ab, und wie nicht nur dieses Beispiel zeigt, tut sie auch gut daran.