in kürze KANNIBALE VON ROTENBURG : Lebenslang gefordert
Im zweiten Prozess gegen den so genannten Kannibalen von Rotenburg hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Meiwes habe sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und aus niederen Beweggründen getötet. Sie plädierte zudem auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. (afp)