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Archiv-Artikel

KÜNDIGUNG GEGEN FH-MITARBEITER UNWIRKSAM Lausitzer „Whistleblower“ setzt sich durch

Ein Mitarbeiter der früheren Hochschule Lausitz (FH), der öffentlich Kritik an der Hochschule übte, hat sich in einem Kündigungsschutzverfahren in erster Instanz durchgesetzt. Das Cottbuser Arbeitsgericht erklärte am Donnerstag vier gegen ihn ausgesprochene Kündigungen für unwirksam. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine mögliche Berufung wurde der Arbeitgeber verpflichtet, den Mann weiterzubeschäftigen.

In einem Brief an das Potsdamer Wissenschaftsministerium hatte der Medizintechniker der Hochschule vorgeworfen, Behinderte zu benachteiligen. Ihm war darauf am 6. November 2012 fristlos gekündigt worden. Weitere drei Kündigungen folgten im Dezember 2012 sowie im Februar und März dieses Jahres. Ein Gütetermin bei der Senftenberger Kammer des Arbeitsgerichtes war gescheitert.

Die Kündigung vom 6. November war nach Auffassung der Senftenberger Kammer aufgrund fehlerhafter Beteiligung des Personalrates unwirksam. Dass der Mitarbeiter im Vorfeld interne Bemühungen zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten unternommen hatte, spielte bei der Richterentscheidung ebenfalls eine Rolle. (dpa)