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Archiv-Artikel

Länder pochen auf Hoheit

Sechs Unionsländer klagen in Karlsruhe gegen Verbot von Studiengebühren: Bund habe Kompetenz übertreten

HAMBURG/KARLSRUHE afp ■ Sechs Bundesländer haben gestern beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe Klage gegen das Verbot von Studiengebühren eingereicht. Die unionsgeführten Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland halten das im Hochschulrahmengesetz verankerte Studiengebührenverbot für verfassungswidrig, wie Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger erklärte.

Der Bund habe mit dem Verbot seine Kompetenzen überschritten und das Haushaltsrecht der Länder verletzt. „Die Länder sind für die Hochschulen verantwortlich und müssen daher auch über deren Finanzierung entscheiden dürfen“, forderte Dräger. Dem Gesetz zufolge dürfen für das Erststudium an deutschen Hochschulen in der Regel keine Gebühren erhoben werden. Eine Ausnahme bildet unter anderem die Bestrafung von Langzeitstudenten.