LOVEPARADE-UNGLÜCK : Rechtsgutachten nicht zu beanstanden
DUISBURG | Das von der Stadt Duisburg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Loveparade ist aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht zu beanstanden. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe festgestellt, dass die Beauftragung und die Kostenhöhe in Ordnung gewesen sind. Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem dann festgestellt wurde, dass Mitarbeiter der Stadt im Vorfeld der Loveparade keine Fehler begangen hätten. Bei der Technoparade starben 21 Menschen. (dpa)