LESERINNENBRIEFE :
Über den Tellerrand blicken
■ betr.: Umstrittener Straßenname“, taz.hamburg vom 27. 6. 14
Der Artikel zeigt, dass auch eine integre Friedensaktivistin nicht vor Missdeutungen geschützt ist. Soll man sie deshalb nicht ehren, weil das missdeutet werden könnte? Nur in einem Nebensatz wird erwähnt, dass Vera Brittains „Tochter eigens anreist“, aber nicht, wer sie ist: Shirley Williams, langjährige Erziehungsministerin der britischen Labour Party, jetzt als Baronin Williams Mitglied des House of Lords. Dort hat sie in einer Rede gesagt, die Benennung einer Uferpromenade am Hamburger Mittelkanal nach ihrer Mutter sei ein Zeichen der deutsch-englischen Freundschaft. In einem Interview der BBC haben sie und ihre deutsch-jüdische Freundin Helge Rubinstein erzählt, wie gut sie in Hamburg empfangen wurden. Ist das alles „revanchistisch missdeutbar“? Mögen diejenigen, die nach revanchistischen Missdeutungen suchen, doch einmal über den bundesrepublikanischen Tellerrand blicken. Aus englischer Sicht ist die Entscheidung Hamburgs, eine Promenade nach Vera Brittain zu benennen, eine verdiente Ehre für die Friedensaktivistin.
GERFRIED HORST, Berlin
Beachtliche Bilanz
■ betr.: „Saga zieht es nach Osten“, taz.hamburg vom 10. 7. 14
Das positive Fazit der Saga verdient seine Berechtigung. Denn gerade in Zeiten einer sich ankündigen Schuldenbremse, die die Investitionen öffentlicher Unternehmen schon heute erschwert, kann sich die Bilanz von 1.000 neuen Wohnungen sehen lassen. Weswegen es jetzt darauf ankommt, am Ball zu bleiben und nicht nachzulassen. Zumal die für einen Bürgermeister der eigentlich kleinen Schritte wie Olaf Scholz durchaus überraschende Vision für Hamburgs Osten ebenfalls die Chance bietet, einen der historisch bedeutsamsten Arbeiterstadtteile wie etwa Rothenburgsort zum Leben zu erwecken!
RASMUS PH. HELT, Hamburg
Versuch einer Erpressung
■ betr.: „Vergiftetes Geschenk“, taz. hamburg vom 26. 7. 14
Spende unter Bedingungen? Das ist mindestens der Versuch einer Erpressung. Doppelmayr hat richtig erkannt, dass es sich um Stimmenkauf handelt. Für mich als juristischen Laien ist der Tatbestand der Korruption erfüllt.
RAINER BURMESTER, Drage