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Archiv-Artikel

LESERINNENBRIEFE

Zwei Bitterfelder Konferenzen

■ betr.: „Meine Band hat mir verboten, mit dem Singen aufzuhören“, taz vom 28. 11. 11

Ich habe das Interview mit viel Interesse gelesen, allerdings musste ich an einer Stelle stutzen. Der Bitterfelder Weg wurde nicht 1965 auf dem 11. Plenum des ZK der SED ausgerufen, sondern schon 1958 auf der sogenannten 1. Bitterfelder Konferenz. 1964 gab es eine 2. Bitterfelder Konferenz. Die kulturelle Eiszeit, die Sie ansprechen, begann mit dem gerade benannten 11. Plenum und war de facto die Abschaffung des Bitterfelder Wegs. Die im Bitterfelder Weg beschrittene offizielle Kulturpolitik hat also nur indirekt mit dem späteren politischen und kulturellen Kahlschlag zu tun – die propagierten Ziele galten als gescheitert und Künstlerinnen und Künstlern wurde die „Verrohung“ der Jugend vorgeworfen. FRANZISKA ALBRECHT

Kein Neuling in der Politik

■ betr.: „Ich hätte ihn nicht als Senator ausgesucht“,taz vom 5. 12. 11, online 4. 12. 11

Der neue Justizsenator Braun ist keineswegs ein Neuling in der Berliner Politik, sondern schon länger aktiv im Parlament. Man wundert sich daher schon ein wenig, dass die Vorwürfe erst jetzt bekannt werden. Allerdings muss man dem Notar Eschen zustimmen, der keinen Hehl aus seinem mulmigen Gefühl macht. DREHMSTZ, taz.de

Das Versagen des Sozialstaates

■ betr.: „Etwas Warmes“, taz.de vom 2. 12. 11

Dem Artikel fehlt leider jeglicher weiterführende Gedanke der Autorin, dass das sichtlich von ihr bewunderte verdienstvolle mildtätige Engagement aus der Gesellschaft so aber nur an den Symptomen ansetzt und nicht politisch die Ursachen sich ausweitender Armut staatlich angeht. Die Wiederkehr der kirchlichen Suppenküche ist doch auch ein Indiz für das Versagen des modernen Sozialstaates. Und von der taz dürfen die Leser politisch mehr Biss erwarten als lauwarme Nettigkeiten. RUDOLF LADWIG, taz.de

Pöbeln ohne Steuergelder

■ betr.: „Pause für Propaganda“, „NPD-Verbot ja, aber“,taz.de vom 2. 12. 11

Ich kann es nicht mehr hören, dass mit dem Verbot der NPD das Gedankengut nicht verschwindet. Natürlich nicht; aber das Denken mit Baseballschlägern kann strafrechtlich verfolgt werden, ohne dass die Beteiligten mit NPD-Parteigeldern (also Steuergeldern) noch in derselben Nacht von rechten Verteidigern freigekauft werden. Und die Schlipsträger müssen, wie ihre Kameraden, wieder auf die Straße zum Pöbeln. Unbezahlt. VIC, taz.de