LEHRER-NOTEN IM INTERNET : Zweite Instanz prüft
Auch die zweite Instanz hat die Benotung von LehrerInnen im Internet vorläufig für rechtens erklärt. Zwar fällte das OLG Köln gestern noch kein endgültiges Urteil, bezeichnete aber das Urteil der Vorinstanz als zutreffend. Gegen die Benotung – „motiviert“ oder „sexy“ – bei spickmich.de klagt eine Lehrerin. (Az.: 15U/142/07) (dpa)