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Archiv-Artikel

LEHREN AUS DER MASERATI-AFFÄRE Bundesrat folgt Empfehlung aus Berlin

Die Bundesländer wollen Sozialunternehmen künftig besser kontrollieren. Dazu beschloss der Bundesrat am Freitag eine Änderung des Sozialgesetzbuches, die die Prüfung von Einrichtungen ermöglicht, die für die öffentliche Hand tätig sind. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen. Der von der Länderkammer verabschiedete Gesetzentwurf kam auf Initiative des Landes Berlin zustande und zieht die Konsequenz aus dem Skandal um die Berliner Treberhilfe. Deren früherer Geschäftsführer Harald Ehlert war Anfang des Jahres wegen seines Maserati-Dienstwagens und hoher Gehaltszahlungen in die Schlagzeilen geraten. Derzeit hätten Sozialhilfeträger „keine effektive Möglichkeit“ zu prüfen, „ob die versprochene Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität tatsächlich auch erbracht worden ist“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Berlins Sozialsenatorin Carola Bluhm (Die Linke) erklärte, auch die anderen Bundesländer hätten die gesetzlichen Defizite gesehen und wollten mehr Kontrolle und Transparenz im Sozialbereich. Im zuständigen Ausschuss war die Gesetzesinitiative Berlins einstimmig von den Ländern begrüßt worden. (epd)