LEHMAN-OPFER : Anwälte: Gericht erlaubt Sammelklage
DÜSSELDORF | Das Düsseldorfer Landgericht hat Anlegervertretern zufolge eine Sammelklage von Lehman-Brothers-Geschädigten gegen die Targobank zugelassen. Damit könnten die Anleger nun zu relativ geringen Prozesskosten ihre Ansprüche einklagen. Das Gericht habe zudem sieben der acht Kläger einen Prozesserfolg in Aussicht gestellt, berichtete der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ), der die Klage vertritt. Das Gericht war am Wochenende nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (dpa)