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Archiv-Artikel

Kulturrat kritisiert Bundesagentur

BERLIN dpa ■ Der Deutsche Kulturrat hat der Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Wortbruch vorgeworfen. Bislang habe es immer geheißen, selbst geschaffene Kunstwerke von bildenden Künstlern dürften nicht als Vermögen angerechnet werden. Nun liege der konkrete Fall vor, dass die Agentur für Arbeit – Jobcenter Berlin-Tempelhof-Schöneberg – zwei Künstlern ALG II streichen will, teilte der Dachverband der deutschen Kulturorganisationen gestern in Berlin mit. Als Begründung führe das Jobcenter an, dass die von den Künstlern selbst geschaffenen Kunstwerke verwertbares und einzusetzendes Vermögen seien.