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Kritik von SachverständigenKinderschutzgesetz auf dem Prüfstand

Die SPD will das Gesetzesvorhaben aufgeben, viele Experten halten es für unpraktikabel. Vor allem verpflichtende Hausbesuche des Jugendamts seien problematisch.

Babys und Kleinkinder sollen vor Vernachlässigung geschützt werden. Nur wie? Bild: dpa

BERLIN taz | Kurz vor Ende der Legislaturperiode steht das Kinderschutzgesetz vor dem Scheitern. Weil Verbände, Ärzte und Sachverständige die Neuregelungen heftig kritisiert haben, will die SPD den Entwurf nicht mehr unterstützen.

"So, wie das Gesetz vorgelegt wurde, kann es nicht mehr beschlossen werden", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme der taz. Die Mehrheit der Sachverständigen habe den Entwurf "unisono als praxisuntauglich" angesehen, sagte Humme. "Wir müssen ein neues Gesetz schreiben, das den Namen Kinderschutzgesetz auch verdient." Auch die frauenpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, sieht keine Chance mehr. "Das Familienministerium war nicht bereit, die Kritik der Fachwelt ernst zu nehmen." Das Gesetz habe so wenig Substanz, dass man nichts verbessern könne.

Der Koalitionspartner will die SPD-Absage noch nicht als endgültig akzeptieren. Johannes Singhammer, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte: "Es wäre sehr schade, wenn das Gesetz gestoppt würde." Beim Kinderschutz bestehe weiter Handlungsbedarf. Auch ein Sprecher von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte der taz, das parlamentarische Verfahren sei "mitnichten gestoppt". Das Ministerium gehe davon aus, dass die zwei Fraktionen zeitnah das Gesetz verabschieden werden.

Am Montag hatten Experten in einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestags starke Bedenken geäußert (taz berichtete). Das Gesetz sah vor, dass Jugendämter bei Verdachtsfällen zu Hausbesuchen verpflichtet sind, wenn es Hinweise auf Vernachlässigung eines Kindes gibt. Hausbesuche führten aber oft zu Abwehrreaktionen der Beteiligten, hatte etwa der Allgemeine Soziale Dienst bemängelt. So würde in der Mehrzahl der Fälle adäquater Kinderschutz unmöglich.

Das Gesetz war ein zentrales Anliegen der Familienministerin von der Leyen (CDU). Nach Kinderschutzgipfeln in den vergangenen zwei Jahren hatte ihr Ministerium in Absprache mit den Ministerpräsidenten das Gesetz geplant. Einige Bundesländer haben bereits auf Landesebene Kinderschutzgesetze umgesetzt.

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