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Archiv-Artikel

Krankengeld: Anspruch fraglich

KASSEL afp ■ Wer von seinem Hausarzt krankgeschrieben wird, kann daraus nicht automatisch einen Anspruch auf Krankengeld ableiten. Laut Bundessozialgericht dürfe ein Versicherter sich nicht auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes verlassen, wenn ihn der Medizinische Dienst der Krankenkasse kurz zuvor für gesund erklärt habe. Die Krankenkasse sei generell nicht an die Krankschreibung durch den Hausarzt gebunden, sondern könne in Zweifelsfällen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen. Meinungsunterschiede müssten über ein Formalverfahren geklärt werden. Patienten sollten deshalb im Zweifel darauf bestehen, dass ihr Arzt förmlichen Widerspruch gegen das Gutachten einlegt.