: Kostenerstattung bei Abtreibung gesichert
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch bei Frauen mit keinem oder nur geringem Einkommen werden vom Land Berlin übernommen. Die entsprechenden Mittel wurden vom Senat im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes bewilligt. Anträge auf Kostenübernahme sind bei den Krankenkassen zu stellen. Das eigentliche Kostenerstattungsverfahren ist Aufgabe der Bezirke. Zentrale Anlaufstelle ist das Bezirksamt Weißensee. ADN
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