: Kopftuchzwang in St. Martini?
Betr: „Kein Zweifel an Timotheus“, taz nord vom 21. Juni 2008
Dass es noch solche Bibeltreuen gibt! Sicher wird dann auch jeder andere Paulusbrief genauso ernst genommen, wie der an Timotheus! Ich nehme deshalb an, dass in den Gottesdiensten der St.-Martini-Gemeinde natürlich für Frauen der Kopftuchzwang gilt? Heißt es doch im 1. Brief des Paulus an die Korinther: „Eine Frau aber, die da betet mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt; denn es ist eben soviel, als wäre sie geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so schneide man ihr auch das Haar ab. Nun es aber einer Frau übel steht, dass sie das Haar abgeschnitten habe oder geschoren sei, so lasset sie das Haupt bedecken.“ (1. Korinther 11,Vers 5 und 6, Lutherbibel) Müssen also Frauen in St.-Martini den Kopf bedecken? Oder kennen die bibeltreuen Kirchenvorsteher den 1. Korintherbrief nicht so genau? Oder handelt es sich doch wieder bloß um das uralte Vorhaben, patriarchale Vorrechte zu erhalten, mithilfe passend ausgesuchter Bibelzitate? JULIA SCHMIDT, Ottersberg