Kopenhagener Freistaat Christiania: Illegal nach 37 Jahren

Ein Kopenhagener Gericht stellt die Existenz des alternativen Freistaats Christiania in Frage.

Straßenfest zum 35. Geburtstag Christianias. Bild: dpa

Den 1.000 BewohnerInnen des Kopenhagener Freistaats Christiania stehen unsichere Zeiten bevor. Sie haben einen Prozess gegen den dänischen Staat um das Besitzrecht für ihr Wohngebiet verloren. Nach einem gestern ergangenen Urteil des Østre Landsret in Kopenhagen gelten sie im Prinzip als illegale Haus- und Grundstücksbesetzer. Nach 37 Jahren ist damit zwar nicht unbedingt Christiania selbst, aber doch die Form der weiteren Existenz des Freistaats in Frage gestellt.

Das Gerichtsverfahren hatten mehrere BewohnerInnen von Christiania als Musterprozess eingeleitet, nachdem die dänische Regierung 2004 ein 1991 geschlossenes Rahmenabkommen über ein vorläufiges Besitzrecht der ChristianiterInnen gekündigt hatte. Und ihnen gleichzeitig auferlegt worden war, ihre Häuser binnen 18 Monaten zu räumen.

Gegen diese Kündigung hatten die Betroffenen mit einem durch Gewohnheitsrecht errungenen eigenen Rechtsanspruch argumentiert: Den hätten sie erzielt, weil 14 verschiedene Regierungen seit 1971, als dieses ehemalige Kasernengelände ursprünglich besetzt worden war, keine ernsthaften Versuche unternommen hätten, der Besetzung ein Ende zu bereiten.

Knud Foldschack, Anwalt von Christiania, bewertete in einem ersten Kommentar das 163 Seiten lange Urteil erstaunlich positiv. Formal sei man zwar unterlegen, aber die rechtliche Begründung des Landgerichts zur Frage eines möglichen Besitzrechts mache eine Revision zum Obersten Gerichtshof äußerst erfolgversprechend: "In der Argumentation haben wir nur zu 51 Prozent verloren, aber zu 49 Prozent gewonnen. Damit bin ich mehr als zufrieden." Er werde deshalb eine Revision empfehlen.

Selbst eine Niederlage auch in der nächsten Instanz wird wohl nicht dazu führen, dass die Staatsmacht tatsächlich versuchen wird, Christiania mit Zwangsmitteln zu räumen. Nicht nur wegen der dann zu erwartenden gewaltsamen Unruhen. Christiania genießt auch einen starken Rückhalt in der dänischen Bevölkerung und hat sich für Kopenhagen zu einer Touristenattraktion entwickelt. Es gelte, nun eine "vernünftige Lösung" zu finden, kommentierte deshalb auch ein Sprecher der zuständigen staatlichen Grundstücksbehörde. Verhandelt über ein neues Abkommen, das die Existenz des Freistaats auch formaljuristisch regeln soll, wird seit Jahren.

Die nun vorläufig gescheiterte Klage war ein Versuch der ChristianiterInnen, auch ohne Zugeständnisse an den Staat eine dauerhafte Rechtsposition erringen zu können. "Parallel mit dem Revisionsverfahren werden wir nun weiterverhandeln", kündigte Christiania-Anwalt Foldschack an.

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