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Kommmentar RAF-UrteilDie Bundesanwaltschaft agiert hilflos

Kommentar von Wolfgang Gast

Zu Recht verweigern Richter Beugehaft für ehemalige RAF-Mitglieder. Es ist unwahrscheinlich, dass solche Drohungen zu neuen Erkenntnissen führen.

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1 Kommentar

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  • V
    vic

    Oha, deutsche Rechtssprechung greift auch für ehemalige Kriminelle. Ich bin sehr erstaunt und positiv überrascht.