Kommentar: Urteil bestätigt Politik des Senats
Juristisch ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Sieg für Rot-Rot, aber politisch ist damit noch nichts entschieden.
Nachdem der rot-rote Senat mit dem Bund einen Kompromiss zur Hauptstadtfinanzierung erreichte, kann er nun einen Sieg auf ganzer Linie verbuchen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die geplante Schließung des Innenstadtflughafens Tempelhof in letzter Instanz bestätigt. Damit wurde noch einmal der planungsrechtliche Zusammenhang bekräftigt, der zwischen der Tempelhof-Schließung und dem Ausbau Schönefelds zum Zentralflughafen der Region besteht. Dies sollten auch die unverbesserlichen Fans des Rosinenbomber-Flugplatzes anerkennen.
In einem Punkt haben die Tempelhof-Fans von CDU, FDP und lokaler Wirtschaft recht: Die Entscheidung der Leipziger Richter verpflichtet den Senat nicht direkt, den Flughafen in diesem Jahr zu schließen. Aber sie bestätigt die bisherige Politik; der Senat wäre also mit dem Klammerbeutel gepudert, nähme er ein positives Urteil zum Anlass, wankelmütig zu werden. Zumal er dem Bund gerade das Zugeständnis abgetrotzt hat, das Flughafengelände in Eigenverantwortung zu entwickeln.
Daran ändert auch das Volksbegehren nicht, das die Tempelhof-Fans eingeleitet haben und das vom Springer Verlag unterstützt wird. Ein solches Volksbegehren mag der Senat lästig finden, er sollte es aber ernst nehmen. Dass der Regierende Bürgermeister dies mittlerweile tut, zeigt seine gestrige Warnung, über Tempelhof zu emotional zu diskutieren.
Die Berliner Bevölkerung, sollte sie tatsächlich einst über Tempelhof entscheiden, wird sich aber rationalen Argumenten nicht verschließen: Die Region braucht einen leistungsfähigen Flughafen; einen City Airport, der nur Lärm und Gefahr für hunderttausende Anwohner bringt, braucht sie nicht.
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