■ Kommentar: Zu billig?
War das das Ende der politischen Karriere der Marion Blohm? Gut möglich. Ein Grund zum Feiern? Naja, es bleibt ein schaler Nachgeschmack. Es war ein verstaubter Passus im Meldegesetz, der zum Urteil des Wahlprüfungsgerichts geführt hat. So verstaubt, daß ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit gehen müßte. War diese Entscheidung nicht zu billig? Hätte sich das Gericht mehr Mühe geben müssen? Hat es nicht vorschnell den vermeintlich einfachsten Ausweg genommen? Ja und nochmals ja. Verdammte Schlamperei, die der DVU-Propaganda Tür und Tor öffnet!
Trotzdem: Wer jetzt allein darüber die Nase rümpft, der vergißt, was noch hinter dem Verfahren gestanden hat: Zum Beispiel die Heuchelei einer Frau, die in der Bürgerschaft die heile deutsche Familie als betonharte Norm zu verkaufen versucht und gegen die „Politbonzen“, die nur an die Tröge wollen, zu Felde zieht, gleichzeitig aber der politischen Karriere wegen Kind und Hund und Mann zurückläßt und Gelder einsackt, wo immer sie sie kriegen kann. Das antiquierte Meldegesetz, über das Frau Blohm jetzt gestolpert ist, fügt sich nahtlos in ihre eigenen Propagandareden ein. So gesehen hält sich das Mitleid mit ihr in Grenzen. Jochen Grabler
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