Kommentar zur Kennzeichnungspflicht: Ein langer Weg
Die SPD will die Kennzeichnungspflicht im Konsens mit den Gewerkschaften durchsetzen. Das kann leicht bis St. Nimmerlein dauern.
N och ist sie nur bedrucktes Antragspapier: die codierte Kennzeichnungspflicht für Hamburger Polizisten. Und ob der Parteibeschluss zeitnah auch ein Bürgerschaftsbeschluss, und damit geltendes Recht wird, steht in den Sternen. Denn die Idee, das codierte Beamten-Outing im Konsens mit den härtesten Gegnern der Kennzeichnungspflicht – den Gewerkschaften – durchsetzen zu wollen, kann leicht dazu führen, die Zeitschiene bis St. Nimmerlein auszuweiten. Ob die regierenden Sozialdemokraten wirklich umsetzen wollen werden, was ihr Parteitag am Samstag beschlossen hat, wird sich erst noch zeigen.
Eine Maßnahme mit Präventionscharakter: Wer weiß, dass er jederzeit enttarnt und zur Rechenschaft gezogen werden kann, verhält sich in der Regel rechtstreuer als der, der weiß, dass er nicht erwischt und nie bestraft wird. Und dass es immer wieder zu Rechtsbrüchen von Polizisten im Einsatz kommt, dafür gibt es Belege genug.
Dabei ist gegen eine codierte Kennzeichnung nichts einzuwenden, wenn sie denn eindeutig ist und der Weg von der Nummer zum Beamten in der Praxis sicher zurückverfolgt werden kann. Racheakte an der Haustür braucht niemand, ebenso wenig wie die Beamten „Müller“ oder „Schulz“ – Polizisten, die das Glück haben, statt eines Nachnamens einen Sammelbegriff auf ihrem Revers stehen zu haben.
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