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Kommentar zu HotelgewerbeAuf nach Polen!

Kommentar von Sebastian Heiser

Trotz Geschenken in Milliardenhöhe von den Steuerzahlern jammern Hoteliers weiter über die Konkurrenz.

Knapp eine Milliarde Euro schenkt der Steuerzahler in diesem Jahr den Hoteliers. Die offizielle Begründung dafür: In den meisten Nachbarländern gibt es bereits einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, die Hotels in Deutschland sind also nicht konkurrenzfähig, weil sie den höheren Satz berechnen müssen und dadurch ihre Preise nicht mehr attraktiv genug sind. Diese Argumentation war immer schon falsch, schließlich sind die meisten Hotelgäste Geschäftskunden. Und die übernachten meistens dort, wo sie ihre Geschäfte machen, und reisen nicht vorher noch über die nächste Grenze.

In Brandenburg allerdings ist die Grenze zum Ausland besonders nahe, hier könnte das Argument also gelten. Aber in einer Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbandes gaben nur 8 Prozent der Unternehmen an, sie würden ihre Preise senken. Der Rest verlangt weiterhin so viel Geld wie vorher. Das Geld, das für die Preissenkung vorgesehen war, kommt dort also nicht an - ein krasser Fall von Steuergeldverschwendung.

Besonders unverschämt sind die Klagen der Hoteliers darüber, dass nur die Übernachtungen steuerlich ermäßigt wurden, nicht aber das Frühstück. Jetzt fühlen sich die Unternehmen überfordert damit, alles getrennt abzurechnen. Dabei müssen sie das gar nicht: Das Finanzamt erlaubt, auch weiter alles zusammen zu berechnen - dann aber gibt es kein Steuergeschenk, sondern weiterhin den vollen Mehrwertsteuersatz. Jedes Unternehmen hat also die Wahl. Genauso wie auch Privatgäste wählen können, wo sie übernachten: wirklich bei den Leuten, die darüber jammern, dass ihr milliardenschwerer Steuerrabatt noch nicht groß genug ist? Dann doch lieber gleich in Polen.

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1 Kommentar

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  • W
    Warmumsherz

    Wenn denn Geschäftsreisende die Hauptkunden der Hoteliers sind, dann können diese in der Regel die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Also ist denen doch egal, ob 7, 19 oder 35 Prozent erhoben werden!