Kommentar: Polizisten als Voyeure : Grünes Versagen
Die Bürgerrechtler innerhalb der grünen Partei haben gestern die negative Quittung für das erhalten, was ihre Parteikollegen in der Landtagsfraktion als „Düsseldorfer Signal“ im letzten Jahr abgenickt haben. Die Zugeständnisse, die die Grünen dem Koalitionspartner SPD im Sommer 2003 gemacht haben und die jetzt sogar CDU-Beifall nach sich ziehen, führen zu einer Einschränkung der Bürgerrechte.
Denn letztlich wird die Möglichkeit, Kameras überall da aufstellen zu können, wo der zuständige Polizeipräsident Kriminalität vermutet, Begehrlichkeiten bei den Verantwortlichen wecken. Und dass die Daten von der Polizei problemlos über 14 Tage hinaus gespeichert werden dürfen, „wenn mit ihrer Hilfe Straftaten verfolgt werden“, lässt darauf schließen, dass der Datenschutz im Polizeigesetz nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Grünen haben es nicht geschafft, ein Gesetz zu verhindern, das der Ausweitung der Überwachung dient. Dass sie nun argumentieren, nun lasse sich erstmals mit wissenschaftlicher Begleitung die Wirksamkeit von Videoüberwachung überprüfen, lenkt vom eigentlichen Thema ab. Die Minderung und nicht die Verlagerung von Kriminalität sollte im Focus eines Polizeigesetzes stehen. Um wissenschaftlich zu untersuchen, welche Folgen Kameraüberwachungen haben, braucht niemand ein neues Gesetz. ELMAR KOK