Kommentar: Polizei-Kennzeichnungspflicht: Überfälliges Instrument
Der Vorstoß der Kieler Koalition, Polizisten zu kennzeichnen, ist zu begrüßen. Dass der Hamburger Senat einen solchen Schritt nicht gehen mag, ist bezeichnend.
E s war stets ein emotional besetztes Thema: Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Gewerkschaften und Dienstherren witterten ein generelles Misstrauen gegenüber den Polizeibeamten, wenn diese identifiziert werden können; von ihrer Warte aus handeln Polizisten stets korrekt. Bürgerrechtsorganisationen dagegen sehen in der Nummer oder gar dem Namen auf der Brust ein überfälliges Instrument gegen Polizeigewalt im Schutz der Anonymität.
Dabei sagen sogar einschlägige Wissenschaftler: Gegen eine Kennzeichnung zum Beispiel durch Zahlencodes spricht nichts. Auch dass Polizisten, deren Identität bekannt wird, aus Rache zu Hause aufgesucht werden könnten, hat mit der Realität nichts zu tun. Sehr wohl dagegen kommt es vor, dass Polizisten, vermummt und behelmt im Uniform-Overall-Einheitslook, Straftaten begehen, und, etwa bei Großeinsätzen, zwischen ihren Kollegen untertauchen.
Zwar können Ermittlungsbehörden später vielleicht die Dienststelle ermitteln. Einen uniformierten Gewalttäter aber, den seine Kollegen aus falsch verstandener Kameraderie schützen, werden sie kaum identifizieren.
Daher ist der Vorstoß der Kieler Koalition im Norden – wie auch schon der von Rot-Grün in Bremen – nur zu begrüßen. Es ist aber auch bezeichnend, dass sich der Hamburger SPD-Senat solch einen rechtsstaatlichen Schritt offenbar nicht traut.
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