Kommentar Lokführerstreik: Für die GDL geht es ums Ganze
Die Lokführergewerkschaft muss streiken, aber es ist ein gewagtes Spiel. Die Kunden können sich auf einen langen Arbeitskampf gefasst machen.
D ie Lokführer wollen ihre Streiks ausweiten. Das ist das Ergebnis der am Montag ausgezählten Urabstimmung, mit der die Gewerkschaft GDL die Streikbereitschaft ihrer Mitglieder testete. Das Ergebnis ist nicht überraschend; keine Gewerkschaft riskiert eine Urabstimmung, wenn sie sich der Kampfbereitschaft ihrer Mitglieder nicht sicher sein kann.
Dennoch geht es für die GDL, die einen Branchentarifvertrag für alle Lokführer anstrebt, ums Ganze: Verliert sie diesen Tarifkonflikt, dann dürfte sie in Zukunft marginalisiert werden. Diese Gefahr ist real, denn die Privatbahnen haben kurzerhand erklärt, keinen gemeinsamen Tarifvertrag mehr anzustreben. Damit bliebe der GDL nur noch, wie bisher mit der Deutschen Bahn AG einen Lokführertarifvertrag abzuschließen und bei den Bahnkonkurrenten Haustarifverträge durchzusetzen.
Das Ziel eines Branchentarifvertrages, der Dumpingkonkurrenz im Bahnsektor verhindern kann, wäre verfehlt. Die GDL würde hinter ihre Konkurrenzgewerkschaft, die im DGB organisierte Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), zurückfallen - die hat im Januar einen Flächentarifvertrag unterzeichnet. Um das zu verhindern, bleibt der GDL nur, die Bahnunternehmen - und damit indirekt auch deren Kunden - massiv zu bestreiken.
ist Redakteur im Ressort Wirtschaft und Umwelt der taz.
Die Firmen muss ein Streik letztlich teurer zu stehen kommen, als sich auf einen Branchentarifvertrag mit der GDL einzulassen, die damit auf absehbare Zeit ein anerkannter Mitspieler im Tarifpoker der Branche wäre. Noch ist längst nicht ausgemacht, ob die GDL diese Kraft hat - dem imposanten Ergebnis der Urabstimmung zum Trotz. Jedenfalls konnte die GDL bei den Warnstreiks nicht bei allen Privatbahnen auftrumpfen.
Erschwerend kommt für die GDL hinzu, dass vielen Bahnkunden und -kundinnen nach dem Winterchaos das Verständnis für weitere Unannehmlichkeiten fehlt. Allerdings: Sie werden sich damit arrangieren müssen. Denn erstens ist das Streikrecht grundsätzlich ein hohes Gut, und zweitens wird in diesem konkreten Tarifkonflikt keine der beiden Seiten vorschnell aufgeben. Dafür geht es um zu viel.
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