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Kohlefusion zu billig

Europa-Richter entscheiden, dass Übernahme der Saarbergwerke 1997 erneut geprüft werden muss

LUXEMBURG taz ■ Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Steinkohlekompromisses von 1997 beanstandet. Auf Klage der britischen RJB Mining entschied es, dass die Übernahme der Saarbergwerke durch die Ruhrkohle AG neu geprüft werden muss.

Die EuG-Richter monierten, dass die Saarbergwerke bei der Fusion nur mit einem Wert von einer Mark taxiert wurden, während der tatsächliche Wert wohl eher bei rund einer Milliarde Mark gelegen hätte. Die Kommission habe bei der Fusionsgenehmigung nicht geprüft, ob durch diese „nicht angemeldete staatliche Beihilfe“ die finanzielle und wirtschaftliche Macht der Ruhrkohle unzulässig gestärkt worden sei. In einem separaten Beihilfeverfahren bestreitet die Bundesregierung, dass hier eine versteckte Beihilfe vorliegt.

Gegen die EuG-Entscheidung kann die Kommission Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Die Fusion müsste nur dann rückgängig gemacht werden, wenn die Kommission bei einer neuen Prüfung ihre Genehmigung verweigerte. Der Steinkohlekompromiss sah eine sozialverträgliche Reduzierung der Förderung vor. Bis 2005 sollten die Subventionen auf jährlich 5,5 Milliarden Mark fallen. Am 14. Februar wird sich das EuG mit der Höhe der deutschen Subventionen von 1998 beschäftigen. (Az. T-156/98) CHR

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