: Köln-Kalif: Tochter und Frau bleiben
KÖLN dpa ■ Die Ehefrau und Tochter des in der Türkei verurteilten Islamistenführers Metin Kaplan werden nicht aus Köln in ihre Heimat abgeschoben. Das Ausländeramt sehe nach eingehender Prüfung keine rechtliche Handhabe für eine Abschiebung, teilte die Stadt Köln gestern mit. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte noch im März klargestellt, dass Frau und Tochter des einstigen „Kalifen von Köln“ kein Asylrecht mehr in Deutschland hätten. Daraufhin hatte das Bundesflüchtlingsamt keine drohende politische Verfolgung mehr für Frau und Tochter gesehen und die 1992 erteilte Asylanerkennung aufgehoben. Kaplan war 2004 abgeschoben und später verurteilt worden.