Klon-Essen : Keine Kennzeichnung
Kaum hatte die US-Lebensmittelbehörde FDA Ende Dezember verkündet, dass sie sich dafür ausspreche, dass geklonte Rinder und Schweine als Lebensmittel zugelassen werden sollen, erzürnten die Klontiere die britischen Verbraucher. Denn unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte ein britischer Züchter schon längst ein Abkömmling von einer Klonkuh im Stall stehen. Das Tier war bereits Anfang Dezember auf die Welt gekommen. Dundee Paradise, so der Name des Kalbs, ist zwar selbst nicht geklont, stammt aber von einer in den USA geklonten Superkuh und einem „normalen“ Bullen ab. Der britische Züchter hatte sich fünf Embryonen zuschicken lassen und sie in ein Muttertier übertragen. Dundee Paradise war nur das erste Kalb. Auch die britischen Behörden waren überrascht. In einer ersten Stellungnahme musste das britische Umwelt- und Lebensmittelministerium Defra eingestehen, dass es keinerlei Vorschriften für die Abkömmlinge von Klontieren gebe. Der Züchter habe gegen keine Gesetze verstoßen. Dabei hatte vor Jahren schon eine Expertenkommission dringend gesetzliche Vorschriften für geklonte Tiere, die in der Lebensmittelindustrie verarbeitet werden, angemahnt. Das Defra sieht auch jetzt keine Notwendigkeit für neue Regelungen. Denn schließlich gebe es keinen Unterschied zwischen geklonten und nicht geklonten Embryonen, heißt es beim Defra. Die Konsequenz daraus ist, dass dann die Klontiere beziehungsweise ihre Nachkommen auch ohne Kennzeichnung in die Supermärkte kommen dürfen. WOLFGANG LÖHR