Klimaaktivistin: Kammergericht hebt Urteil auf
Das Kammergericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen die Teilnehmerin einer Klima-Protestaktion wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die 22 Jahre alte Studentin im Januar wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte sich bei einer Straßenblockade der „Letzten Generation“ beteiligt. Das Kammergericht begründete die Aufhebung damit, dass das Amtsgerichtsurteil „eine im Rahmen der für eine strafbare Nötigung erforderlichen Verwerflichkeit des Handelns ausreichend dargelegte Einzelfallprüfung“ vermissen lasse. Was den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angehe, fehle es zudem an der erforderlichen Beweiswürdigung zur Feststellung, die Angeklagte habe sich zur Erschwerung der polizeilichen Maßnahmen an der Fahrbahn festgeklebt. Das Kammergericht stellte aber klar, dass eine Strafbarkeit wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113 StGB grundsätzlich vorliegen könne, wenn sich Personen auf der Fahrbahn festklebten, um eine schnelle Räumung zu erschweren. (dpa)
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