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Archiv-Artikel

Klassenfahrten werden gezahlt

DORTMUND dpa ■ Kinder von Langzeitarbeitslosen haben auch nach dem Ende der Schulpflicht ein Recht auf die Kostenübernahme bei Schulfahrten. Auch Nebenkosten wie Eintrittsgelder sind zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Urteil im Fall eines 18-jährigen Gymnasiasten aus Lippstadt entschieden. Ihm hatte die Arbeit Hellweg Soest als Leistungsträgerin die Übernahme von 310 Euro für eine sechstägige Jahrgangsfahrt nach Prag verweigert. Die Förderung mehrtägiger Klassenfahrten ende mit der 10. Klasse, hatte die Behörde argumentiert. Studienfahrten seien unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe, entschied dagegen das Gericht.