Klagen gegen zu hohe Gaspreise: Das kann teuer werden
Bis zu 300.000 Kunden haben laut Verbraucherzentrale zeitweise zu hohe Gaspreise gezahlt. Wer Geld zurück haben will, muss bis Ende des Jahres Klage einreichen.
Klagen könnte sich lohnen, aber nun muss man schnell sein. "Wer von der Gasag sein Geld zurück haben will, muss noch bis Silvester Klage eingereicht haben", erklärt Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Wer die Hinweise der Verbraucherzentrale beachte, habe gute Erfolgsaussichten. Bis zu 300.000 Kunden könnten theoretisch Geld zurück verlangen. Doch nur rund 900 von ihnen haben bis jetzt Klage erhoben.
Wenn alle betroffenen Kunden klagen würden, kann das die Gasag laut Verbraucherzentrale bis zu 90 Millionen Euro kosten. Für einen Kunden mit einem Verbrauch von etwa 30.000 Kilowattstunden pro Jahr ergebe sich ein Rückforderungsbetrag von über 500 Euro. Bei einem Streitwert von bis zu 600 Euro liege das Prozessrisiko bei Gerichtsverfahren in der ersten Instanz im Schnitt bei rund 420 Euro.
Im Juli 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Preisänderungsklausel, die in den Jahren 2005 und 2006 in den Tarifen Vario 1, Vario 2, Gasag-Aktiv, Gasag Fix 1 und Gasag Fix2 des Gasversorgers enthalten war, unrechtmäßig ist. Die Klausel hatte es der Gasag ermöglicht, die Gaspreise zu erhöhen, wenn der Weltmarktpreis steigt, den Konzern jedoch nicht verpflichtet, auch fallende Preise an die Kunden weiterzugeben. Für den BGH war das unzulässig, weil eine solche Preisanpassungsregelung immer zum Nachteil der Kunden ausgelegt werden kann.
Was die Richter allerdings nicht entschieden, war die Höhe eines angemessenen Gaspreises. Und genau hier liegt nun das Argument, mit dem die Gasag versucht, die Klagen abzubügeln: Der Konzern behauptet nämlich, dass die Klausel zwar unrechtmäßig war, nicht aber die Preisänderungen. "Hätte die Gasag eine vom Bundesgerichtshof unbeanstandete Klausel verwandt, hätten ihre Kunden zu keiner Zeit einen anderen Preis bezahlt", erklärt Klaus Haschker, Sprecher des Konzerns. So habe die Gasag die Preise immer entsprechenden den Ölpreisen angepasst und nachweislich auch Preissenkungen an den Kunden weiter gegeben. "Die Gasag hat die von ihr durchgeführten Preiserhöhungen für jede Erhöhung von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer begutachten lassen", so Haschker.
Wer gegen die Gasag klagt, muss deshalb damit rechnen, dass es auch nach einem Sieg in der ersten Instanz weiter geht. Bei einigen Urteilen, die bereitsergangen sind, hat der Konzern Berufung eingelegt. Generell ist aber nach Meinung der Verbraucherzentrale die Aussicht auf Erfolg vor Gericht gut. Die Organisation fordert bislang im Namen von rund 190 Kunden mehr als 190.000 Euro per Sammelklage zurück. Auch beim Amtsgericht Tiergarten hat man die Tendenz festgestellt, dass die Kläger gegen die Gasag gewinnen. Zu beachten ist aber, dass jeder Widerspruch gegen die gezahlten Gaspreise einzeln behandelt wird.
Anwalt Marcus Kreuzinger, der zurzeit rund 100 Menschen mit ihren Klagen gegen die Gasag vertritt, rät aber trotzdem zum Klagen. Zwar versuche der Gasverkäufer, die Kläger mürbe zu machen, indem er ihnen 65-seitige Schriftsätze zuschickt, die erstmal jeden Laien entmutigen. "Aber die Rechtslage spricht eindeutig zu Gunsten der Verbraucher. Nach den für die Verbraucher günstigen Urteilen des Bundesgerichtshofs, dem die Amtsgerichte und Berufungsgerichte folgen, können wir jedem betroffenen Verbraucher nur anraten, bis zum Ende des Jahres Klage zu erheben, damit die Ansprüche nicht verfallen."
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