in kürze MARKENSCHUTZ : Klage erlaubt
Die Betreiber von Auktionsplattformen im Internet können auf Unterlassung verklagt werden, wenn auf ihrer Homepage offensichtlich gefälschte Markenprodukte zur Versteigerung angeboten werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Urteil (AZ: I ZR 304/01). (afp)