in kürze RADARSTRAHLEN-OPFER : Kläger abgewiesen
Im Musterprozess um Strahlenschäden durch Radargeräte bei der Bundeswehr sind zwei von insgesamt fünf Klägern abgewiesen worden. Der Bund habe bis 1975 nicht gewusst, wie gefährlich die Strahlen gewesen seien, so das Bonner Landgericht. Deswegen könne dem Bund auch kein Vorsatz nachgewiesen werden. (dpa)