: Kirchensteuer gibt‘s zurück
Eine 68-Jährige, die sich zur Besänftigung ihrer Schwiegereltern über 30 Jahre lang als Katholikin bezeichnet hatte (taz berichtete), braucht nicht länger Kirchensteuer zu bezahlen und bekommt ihr Geld für das Jahr 2003 zurück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab gestern ihrer Klage statt, mit der sie gegen den Steuerbescheid für das Jahr 2003 vorgegangen war. Die Klägerin sei zwar 1970 aus der evangelischen Kirche ausgetreten und habe Konversionsunterricht genommen. Der Vollzug der Konversion aber, so erklärte ein Gerichtssprecher, bedürfe einer Dokumentation in den Kirchenbüchern, die hier nicht erfolgt sei. TAZ