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Kindesmißbrauch wird zum Verbrechen

Bonn (dpa/rtr/AP) – Der Bundestag hat gestern ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet. Kinder sollen künftig wirksamer vor Sexualverbrechen geschützt werden. Teile der Neuerungen, wie etwa die Verschärfung der Sicherheitsverwahrung, müssen vor Inkrafttreten vom Bundesrat gebilligt werden. Mit dem verabschiedeten Gesetzespaket wird der schwere sexuelle Mißbrauch von Kindern vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft. Der Strafrahmen reicht von mindestens einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Paket fand auch bei der Opposition Zustimmung. Die Gesamtreform des Strafrechts wurde von SPD und Grünen als nicht ausgereift abgelehnt.

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