: Kinderrechte stärken
betr.: „Fall Kevin“
Für den Anfang 2006 einstimmig getroffenen Beschluss der Bremer Bürgerschaft, die Betreuung von Risikofamilien zu verbessern, wurden der Sozialsenatorin keine Mittel zugestanden. Es wurde offenbar auch zu wenig beachtet, dass die Bürgerschaft bereits 2003 auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen einstimmig die folgende Ergänzung der Bremer Landesverfassung beschlossen hat: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Kinderrechte stehen im Spannungsfeld von individuellen Grundrechten der Kinder, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie dem staatlichen „Wächteramt“. In der Wissenschaft, insbesondere in der Sozialpädagogik, spricht man schon lange vom „Paradigmenwechsel von der Objektstellung zur Subjektstellung des Kindes“. Der in der Landesverfassung enthaltene Gedanke ist Ausdruck der Anerkennung der staatlichen Verpflichtung, für kindgerechte Bedingungen zu sorgen. Dafür muss Bremen entsprechendes Geld einsetzen. Prof. Dr. Klaus Sieveking, Bremen