Kinderlärm-Streit : Kinder brauchen Rechtssicherheit
Die Situation ist verfahren. Die Nachbarschaftsklagen gegen zwei Kindergärten stellen Hamburgs Politiker und Verwaltungsjuristen vor ein Problem, das sie zu lösen kaum in der Lage scheinen.
Kommentar vonMarco Carini
Behörde und CDU sehen sich von der öffentlichen Diskussion getrieben, ein Gesetz zu erlassen, das sie eigentlich gar nicht wollen. Sie befürchten, dass sie aufgrund der Föderalismus-Reform gar nicht mehr zuständig sind für die Regelung von Kinderlärm, somit nur rechtsunwirksame Regelungen verfügen können, die zudem schlafende Hunde – sprich lärmempfindliche Nachbarn – wecken könnten. Die GAL teilt im Prinzip diese Rechtseinschätzung und geht daher den Umweg über das Emissionsschutzgesetz, um so zu einem wenig überzeugenden Entwurf zu kommen. Allein die SPD, vertreten durch ihren Parteivorsitzenden Mathias Petersen, meint, dass Hamburg das Recht hat, effektive Kinderlärm-Gesetze zu erlassen, steht mit dieser Rechtssicht aber ziemlich alleine dar.
Der einzige Weg aus der Bredouille: Alle Fraktionen müssen gemeinsam durch kompetente Rechtsgutachter erst einmal abklären lassen, welche Gesetzgebungskompetenzen Hamburg hat und wo nur der Bund entscheiden darf. Erst dann kann es ein Gesetz geben, das Kindergärten das höchstmögliche Maß an Rechtssicherheit beschert.