Kinder-Abschiebung : Cansu hofft auf letzte Chance
Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft entscheidet heute über das Gnadengesuch eines zwölfjährigen Mädchens, das der CDU-Senat in die Türkei abschieben will. Cansu Y. würde von Vater, Bruder und Großmutter getrennt und zudem aus der Schule gerissen. Der Ausschuss im Parlament hatte im vergangenen Herbst bereits eine erste Petition für ein Bleiberecht abgewiesen (taz berichtete).
Cansu lebt seit ihrem vierten Lebensmonat in Hamburg. Sie soll zusammen mit ihrer Mutter Ayla Y. ausgewiesen werden. Ihr Vater und ihr hier geborener Bruder Erdag dürfen hingegen bleiben, weil sie einen festen Aufenthaltsstatus haben. Auch ihre Großmutter ist nicht gefährdet, weil sie einen deutschen Pass hat. Nach Angaben des Rechtsanwalts der Familie, Cornelius Weimar, kam Ayla Y. mit Cansu 1994 mit einem Besuchervisum nach Hamburg, das zu einem Daueraufenthalt nicht berechtige. Mehrere Gerichte hätten entsprechende Anträge abgewiesen. Die Ausländerbehörde unter Innensenator Udo Nagel (parteilos) beruft sich in ihrer Aufforderung zur Ausreise darauf.
Cansu besucht die sechste Klasse einer Osdorfer Gesamtschule. Die erste Petition, die ihre Lehrer in die Bürgerschaft eingereicht hatten mit dem Hinweis, Cansu erbringe „hervorragende“ Schulleistungen, wurde vom Eingabenausschuss mit der Begründung abgewiesen, das wirtschaftliche Auskommen des Mädchens und seiner Mutter sei nicht gesichert.
Anwalt Weimar hält dagegen, Familie Y. bestreite ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft und beziehe keine staatlichen Leistungen. Der Vater habe eine feste Arbeit und die Großmutter erhalte Rente, nachdem sie mehr als 25 Jahre in einem Hamburger Krankenhaus gearbeitet habe. wei