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Archiv-Artikel

Kind darf doch in Wunschschule

Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Mitte ist unzulässig. Mit dieser Begründung hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin einem Kind im Eilverfahren einen Anspruch auf Aufnahme in die von ihm gewünschte Hansa-Grundschule in Moabit zum Schuljahr 2008/2009 zuerkannt. Das Bezirksamt Mitte hatte dem Kind, das in unmittelbarer Nähe der Hansa-Grundschule wohnt, aus Kapazitätsgründen die Aufnahme versagt. Stattdessen sollte es die wesentlich weiter entfernt gelegene Gotzkowsky-Grundschule besuchen. Hintergrund der Entscheidung war die Änderung der Einschulungsbereiche in Mitte im April 2006. Das Gericht befand jedoch, die Schulbehörde könne den Schüler nur unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege einer anderen Schule zuweisen. DDP