: Kieler Polizeigesetz entschärft
Hamburg (taz) — Der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen bei präventiven Vorfeldermittlungen (Gefahrenabwehr) sowie die Rasterfahndung sollen nach dem neuen schleswig- holsteinischen Polizeigesetz nun doch nicht zulässig sein. Die entsprechenden Vorschriften, die in der Novelle von SPD-Innenminister Hans Peter Bull noch enthalten waren, sind nun von der SPD-Landtagsfraktion geändert oder gestrichen worden. Die SPD-Landtagsfraktion zog damit einen Schlußstrich unter eine seit Monaten in dem Nordland heftig geführte Debatte. Vor allem Anwalts- und Richtervereinigungen sowie die kritischen PolizistInnen waren gegen den Polizeigesetzentwurf Sturm gelaufen. Zuletzt hatten im Dezember bei einer Expertenanhörung kritische Juristen und Polizeiexperten vor einem Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat gewarnt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen