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Archiv-Artikel

Kessel, du musst wandern

Trotz des Urteils gegen den Hamburger Kessel gehört das Einkesseln bei der Hamburger Polizei weiterhin zum Repertoire. Die Polizeiführung griff in der Folge häufig zu einem Kniff: Sie setzte einen so genannten Wander-Kessel ein, also die einschließende Begleitung von Demonstrationszügen. Auch dagegen sind inzwischen weit reichende Gerichtsentscheidungen ergangen. Dennoch kam diese Variante immer wieder zum Einsatz. Insbesondere die Demonstrationen nach der Räumung des alternativen Wohnwagenplatzes Bambule 2002 in der Hamburger City sind mehrfach eingekesselt worden. Und wieder erklärte das Verwaltungsgericht dies für rechtswidrig. Als erster wurde übrigens 1988 der „Bremer Kessel“ von 1985 vom Verwaltungsgericht für illegal erklärt. Damals hatten 500 Friedensfreunde im Wanderkessel gegen Munitionstransporte aus Nordenham demonstriert.