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Archiv-Artikel

Keine willkürliche Entscheidung

betr.: „Plädoyer für einen Freispruch“, Kommentar von Christian Rath, taz vom 31. 1. 04

Die „Kriterien zur Selbstbestimmung“, von denen der Autor Christian Rath spricht, sind offensichtlich vor allem ihm selbst unklar. Er sollte daraus nicht den Schluss ziehen, dass die Kriminalisierung auch nach unserem Strafrecht willkürlich erfolge.

Die Behauptung, die Einwilligung des Opfers sei wegen dessen Persönlichkeitsstörung als irrelevant eingestuft worden, ist falsch. Gerade für die Verneinung des Mordvorwurfs war die Einwilligung ja relevant. Und im Übrigen ist strafrechtlich die Einwilligung in die eigene Tötung grundsätzlich irrelevant; sie führt nur dann, wenn die noch engeren Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen vorliegen, zu einer Strafmilderung. Kurz gesagt: Die Einwilligung in die eigene Tötung durch einen anderen führt nie zur Straflosigkeit.

Die Gründe für diese Einschränkung der Autonomie sind zweifellos vielfältig. Sie sind prinzipieller wie pragmatischer (zum Beispiel Missbrauchsgefahren bei Sterbehilfe) Art. Jedenfalls werden sie durch den Fall Meiwes nicht in Frage gestellt, sondern – auch in Hinblick auf die verlorenen Lebens- und Hilfsmöglichkeiten für den Getöteten – eher bestätigt. MARC GROTHEER, Bonn