in kürze „KFZ IST UNFALLFREI“ : Keine volle Garantie
Beim Privatverkauf gebrauchter Kfz ist die Vertragsformulierung „Das Kfz ist unfallfrei“ keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit, so das Landgericht München. Diese Erklärung umfasse keinesfalls auch die dem Verkäufer nicht bekannten Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers und keine Bagatellschäden (Az.: 32 O 11282/03). (dpa)