: Keine Zwangsvollstreckung
Bremen taz ■ Die Handwerkskammer verzichtet vorerst darauf, den Sonderbeitrag zur Rettung des Berufsförderungszentrum (BFZ) per Zwangsvollstreckung einzutreiben. Zahlreiche Betriebe hatten die Zahlung für die Sanierung des finanziell angeschlagenen Zentrums verweigert.