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Archiv-Artikel

Keine Warnung vor Scientology

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf darf auch weiterhin kein Warnplakat vor der Scientology-Zentrale aufstellen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, wie das OVG am Montag mitteilte. Nach Auffassung des OVG stellt das Plakat einen Grundrechtseingriff dar, den Scientology nicht dulden müsse, da die Organisation den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit in Anspruch nehmen könne. Das Plakat sei als Warnung vor der Organisation zu verstehen, für die das Bezirksamt nicht zuständig sei, teilte das OVG weiter mit. Solche Angelegenheiten fielen in die Kompetenz des Senats. Das Bezirksamt hatte im Januar ein warnendes Plakat vor der Scientology-Zentrale in der Charlottenburger Otto-Suhr-Allee aufstellen lassen. (ddp)