: Keine Revision im Wanzenprozess
Bremen taz ■ Die Bremer Staatsanwaltschaft will gegen den Freispruch im so genannten Wanzenprozess keine Revision einlegen. Rechtsmittel hätten zu wenig Aussicht auf Erfolg, hieß es gestern. Das Amtsgericht hatte im Dezember 2004 zwei Angeklagte von dem Vorwurf frei gesprochen, illegale Abhöreinrichtungen bei der Bremer CDU installiert zu haben. Der Hauptbelastungszeuge hatte die Aussage verweigert.